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Entwicklungshilfe

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: engl. development aid; Gesamtheit der Maßnahmen von Industrieländern und Internationalen Organisationen (z.B. Weltbankgruppe, Internationale Entwicklungsbanken mit regionalem Tätigkeitsbereich) zur Förderung von Entwicklungsländern auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und politischem Gebiet; seit den 1990er Jahren meist als Entwicklungszusammenarbeit (development cooperation) bezeichnet. Die Hilfe von Staat zu Staat wird als bilaterale, diejenige einer Internationalen Organisation an einen Staat als multilaterale Entwicklungshilfe bezeichnet. Bilaterale Unterstützung kann sowohl von privaten Unternehmen als auch von öffentlichen Stellen gewährt werden.

    2. Wichtigste Formen sind:
    Kapitalhilfe: Auf bilateraler Ebene zum einen öffentliche Leistungen durch Zuschüsse und Kredite, zum anderen private Leistungen durch Direktinvestitionen und Export- bzw. Lieferantenkredite. Allerdings muss das Zuschusselement zur entsprechenden Transaktion mindestens 25 Prozent ihres Werts betragen, damit Entwicklungshilfe gegeben ist.
    Technische Hilfe soll v.a. den Produktionsfaktor Arbeit qualitativ fördern.
    Handelshilfe erfolgt durch Abbau von Handelshemmnissen bzw. Einführung einer besonderen Handelsförderung (Präferenzzölle), um dadurch Exporte der Entwicklungs- in Industrieländer gesteigert werden. Da in vielen Entwicklungsländern der Exportsektor der wichtigste Wirtschaftsbereich ist, kann dies zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum beitragen. Darüber hinaus dient dies dazu, die chronische Devisenknappheit von Entwicklungsländern, die u.a. auf hohen Importbedarf, hohe Auslandsverschuldung und teilweise gesunkene Exportpreise zurückzuführen ist, zu mildern.
    Förderung privater Investitionen: Private Kapitalanlagen in Entwicklungsländern können nach dem Entwicklungsländer-Steuergesetz gefördert werden (z.B. durch Bildung steuerfreier Rücklagen).

    3. Problematik: Den Vereinten Nationen zufolge sollen die Industrieländer mindestens 0,7 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für Entwicklungshilfe einsetzen. Durchschnittlich leisten die OECD-Länder, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, nur knapp 0,4 Prozent.  Im Vordergrund der Entwicklungszusammenarbeit steht heute eine Gleichberechtigung von Geber- und Empfängerländern, im Gegensatz zu der besonders in den Anfangsjahren bestehenden Dominanz (infolge Fachwissen und Reichtums) industrialisierter Geberstaaten.

     

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