Freimarktkurs
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. Bezeichnung für einen Preis/Kurs, der sich im Rahmen der Marktprozesse unabhängig bzw. neben einem offiziellen Kurs herausbildet. I.e.S. von der Deutschen Bundesbank verwendete Bezeichnung für einen Devisenkurs, der weder offiziell festgesetzt (offizieller Devisenkurs) noch als amtlicher Börsenpreis (§§ 11, 29 BörsG) festgestellt wird.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Carry Trade
Clearingpflicht
Devisenbewirtschaftung
Devisengeschäft
Devisenhandel
Devisenkassageschäft
Devisenkassakurs
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Interventionskurs
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Sonderziehungsrecht (SZR)
Swap
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Währungsrisiko
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fester Wechselkurs
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