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Geschäftsguthaben
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Betrag, mit dem ein Mitglied an einer Genossenschaft tatsächlich finanziell beteiligt ist (Beteiligung). Das Geschäftsguthaben setzt sich zusammen aus den auf einen oder mehrere Geschäftsanteile tatsächlich eingezahlten Beträgen zuzüglich Gewinnzuweisungen (Gewinn) und Verlustabschreibungen (Verlust); bedeutsam ist es für die Gewinn- und Verlustverteilung (§ 19 GenG) und die Berechnung von Abfindungsansprüchen (z.B. im Falle des Ausscheidens). Die Summe der von allen Mitgliedern entrichteten Einlagen bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital der Genossenschaft.
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