Mark
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Währungseinheit mit Goldparität (1 Mark = 1/2790 kg Feingold), die 1871/1873 im Deutschen Reich geschaffen wurde und bis 1923 bestand (Ablösung durch Rentenmark). Die Mark war anfangs eine „hinkende” Goldwährung. Neben Gold- waren auch Silbermünzen gesetzliches Zahlungsmittel. Für Banknoten der Reichsbank, ab 1909 gesetzliches Zahlungsmittel, oblag dieser eine Einlösungspflicht in „kursfähiges deutsches Geld” (Goldmünzen). Praktisch tauschte die Zentralbank auf Verlangen Banknoten in Gold in einem festen Wertverhältnis um (sog. Goldumlaufwährung).
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