Insolvenzgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geldleistungen gemäß §§ 165 ff. SGB III für rückständige Ansprüche auf Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern infolge eines Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung eines Antrags auf Verfahrenseröffnung. Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, die sich ihrerseits durch eine Umlage bei den Berufsgenossenschaften refinanziert. Das Insolvenzgeld stellt einen Ausgleich für ausgefallenes Arbeitsentgelt während der letzten drei Monate vor Verfahrenseröffnung bzw. bei Ablehnung des Antrages dar.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Drittschuldnererklärung
Insolvenz
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
Insolvenzverwalter
Massearmut
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Pfändung in Bankkonten
Pfändung von Geldforderungen
Pfändung von Grundpfandrechten
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
Vollstreckungstitel
Vorpfändung
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
geringstes Gebot
inkongruente Deckung
eingehend
Insolvenzgeld
ausgehend
eingehend
Insolvenzgeld
ausgehend