Joint Venture
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemischtes Unternehmen; Form der vertraglichen, meist in Gestalt einer Gesellschaft (insb. des Privatrechts) erfolgenden Kooperation zwischen privaten und/oder staatlichen Unternehmen, häufig aus verschiedenen Staaten. Im Falle von Direktinvestitionen in manchen (Entwicklungs-)Ländern war und ist ein Joint Venture für einen ausländischen Investor oft erster Schritt (oder bei entsprechender Gesetzgebung des Gastlandes ggf. die einzige Möglichkeit) zur Betätigung auf dem dortigen Inlandsmarkt. Die Gesellschaftsverträge solcher Joint Ventures sind äußerst vielgestaltig, sie sehen i.d.R. eine (Minderheits-)Kapitalbeteiligung, ggf. auch Beratungs- bzw. Betreuungsleistungen, des ausländischen Unternehmens vor.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erbbaugrundbuch
Faustpfandrecht
Formvorschriften
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamthandsvermögen
Nachlasskonto
Raumsicherungsübereignung
Recht
Sachen
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stiftung des öffentlichen Rechts
Treuhand
Unternehmensrechtsformen
Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers
Vertrag zu Lasten Dritter
bewegliche Sachen
gesetzlicher Vertreter
wesentliche Bestandteile
öffentliche Beglaubigung
eingehend
Joint Venture
ausgehend
eingehend
Joint Venture
ausgehend