Zentraler Kapitalmarkt-Ausschuss (ZKMA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
aus Vertretern von Emissionsinstituten zusammengesetztes, seit 1957 bestehendes nicht-staatliches Gremium in der Bundesrepublik Deutschland. Dem ZKMA obliegt es, auf Grundlage der Freiwilligkeit die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes im Hinblick auf Höhe und zeitliche Durchführung von Emissionen von Anleihen (Schuldverschreibungen) abzustimmen, um abträgliche Folgen einer Überforderung dieses Finanzmarktes zu vermeiden.
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