Direkt zum Inhalt

Kreditbrief

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anweisung an eine oder mehrere Banken, dem Begünstigten Beträge bis zu dem im Kreditbrief bezeichneten Höchstbetrag auszuzahlen (im Zusammenhang mit einem Akkreditiv). Wer aufgrund eines Kreditbriefs Zahlung verlangt, muss sich als sein rechtmäßiger Inhaber legitimieren.

    Der Reisekreditbrief ist eine Sonderform, die jedoch i.Allg. nicht mehr üblich ist.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Kreditbrief"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Kreditbrief Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kreditbrief-70362 node70362 Kreditbrief node55478 Akkreditiv node70362->node55478 node57136 Dokumentenakkreditiv node55478->node57136 node59263 Konnossement Arten node59263->node55478 node59380 Kreditbegriff des KWG ... node59380->node55478 node60050 Negoziierung node60050->node55478
    Mindmap Kreditbrief Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kreditbrief-70362 node70362 Kreditbrief node55478 Akkreditiv node70362->node55478

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete