Kredittreuhänder
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rolle von Kreditinstituten im Rahmen von Treuhandkrediten. Kreditinstitute werden bei der Vergabe von staatlichen Mitteln im Rahmen bestimmter Förderprogramme als Treuhänder eingeschaltet (Treuhand) und mit der Abwicklung des Kredits beauftragt (z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Aufgaben: Überwachung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sowie der zweckentsprechenden Verwendung der durchgeleiteten Kreditmittel. Die Kredittreuhänder ist für die ordnungsgemäße Verwaltung zuständig (z.B. Einziehen von Zinsen und Tilgung) und hat dafür Sorge zu tragen, dass eventuelle Sicherheiten stets auf dem erforderlichen Stand gehalten werden.
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