Lastschriftverkehr
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsverkehrsdienstleistung, die Kreditinstitute ihren Girokontoinhabern anbieten. Im Gegensatz zum Scheck und zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang nicht vom Schuldner, sondern vom Gläubiger ausgelöst, der auf der Basis einer besonderen Inkassovereinbarung mit seinem Kreditinstitut mit Lastschriften nicht terminierte, bei Sicht fällige Forderungen im Einverständnis mit seinem Schuldner von dessen Konto bei einem Kreditinstitut (Zahlstelle) einzieht. Das Lastschriftverfahren hat für den Gläubiger betriebswirtschaftliche Vorteile (u.a. sofortige Gutschrift Eingang vorbehalten (E.v.) des Forderungsbetrages).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Lastschriftverkehr
ausgehend
eingehend
Lastschriftverkehr
ausgehend