weniger bedeutende Institute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als weniger bedeutende Institute werden diejenigen Kreditinstitute i.S. der CRR, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften bezeichnet, die – im Gegensatz zu den bedeutenden Instituten – im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) nicht der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) unterliegen, sondern (weiterhin) von der nationalen zuständigen Aufsichtsbehörde überwacht werden.
Gegenteil:
bedeutende Institute
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
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weniger bedeutende Institute
ausgehend
eingehend
weniger bedeutende Institute
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