Lombardkredit
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Lombarddarlehen.
1. Begriff: Kreditgewährung gegen Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten.
2. Lombardkredit der Banken und Sparkassen: Der echte Lombardkredit ist ein Darlehen, das auf einen festen Betrag lautet, in einer Summe zur Verfügung gestellt und durch Verpfändung von markt- oder börsengängigen Sachen oder Rechten gesichert wird. Im Gegensatz dazu wird der sog. unechte Lombardkredit als ein durch Verpfändung gesicherter Kontokorrentkredit gewährt.
3. Pfandobjekte: Als Pfandobjekte (Kriterien: Werthaltigkeit, einfache und schnelle Verwertbarkeit) können Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens herangezogen werden: z.B. Waren und Warendokumente – auch als Warenlombard bezeichnet –, Edelmetalle, Effekten (Effektenlombard), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Rechte aus Lebensversicherungsverträgen, Forderungen aus Spareinlagen sowie Lohn- und Gehaltsforderungen. In der Praxis des Kreditgeschäfts der Banken und Sparkassen ist insbesondere die Verpfändung von börsennotierten Wertpapieren von Bedeutung.