Mobilien-Leasing
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter. Das Mobilien-Leasing umfasst Konsumgüter und Investitionsgüter. Die Vermietung einzelner Ausrüstungsgegenstände wird auch als Equipment-Leasing bezeichnet. In Abhängigkeit vom Leasinggegenstand werden zahlreiche Formen des Mobilien-Leasings unterschieden, z.B. EDV-Leasing, Kfz-Leasing usw. Eine Sonderform des Kfz-Leasings ist das Flotten-Leasing (Fleet-Leasing), bei dem sich der Vermieter verpflichtet, betriebsfähige Kraftfahrzeuge bis zu einer vereinbarten Anzahl bereitzustellen.
Gegensatz: Immobilien-Leasing.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
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