Public Sector Purchase Programme (PSPP)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Seit März 2015 laufendes Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf (nur am Sekundärmarkt) von Anleihen von in der Eurozone ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen, seit Dezember 2015 erstreckt auf Anleihen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften. Ab März 2016 wurde die je Emittent und Emission geltende Obergrenze für Ankäufe von Wertpapieren zugelassener internationaler Organisationen und multilateraler Entwicklungsbanken von 33 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Wertpapiere europäischer Institutionen, deren Anteil an den Ankäufen von Vermögenswerten im PSPP heute zehn Prozent beträgt, werden nur von nationalen Zentralbanken (NZBen) erworben. Die übrigen Ankäufe von Vermögenswerten werden von den NZBen und der EZB durchgeführt. Die nationalen Zentralbanken konzentrieren sich im Wesentlichen auf öffentliche Titel ihres jeweiligen Heimatlandes; Verluste aus Anleihen von Zentralstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie Emittenten mit Förderauftrag müsste die jeweilige NZB selbst tragen. Im Einklang mit der Verringerung des Anteils von Wertpapieren europäischer Institutionen auf zehn Prozent wurde der Anteil der EZB an den anderen angekauften Vermögenswerten, für die eventuelle Verluste gemeinsam zu tragen wären, (von acht Prozent) auf zehn Prozent erhöht. Im Ergebnis unterliegen somit 20 Prozent der Ankäufe von Vermögenswerten im PSPP dem Prinzip der Risikoteilung, für 80 Prozent der erworbenen Titel ist diese ausgeschlossen.