Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Rahmenabtretung vom 12.11.2018 - 18:56
Rahmenabtretung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rahmenzession; Abtretung (Sicherungsabtretung) (§ 398 BGB) mehrerer Forderungen in einem einzigen Vertrag; in Form der Globalzession oder der Mantelzession möglich.
Gegensatz: Einzelabtretung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon