Einzelabtretung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einzelzession; Abtretung einer bestimmten, regelmäßig bereits bestehenden, einzelnen Forderung, § 398 BGB. Eine Einzelabtretung kommt vor etwa beim Factoring und bei der Forfaitierung sowie als Sicherungsabtretung.
Gegensatz: Rahmenabtretung.
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