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Revision von Sammelverwahrer vom 01.04.2020 - 14:20

Sammelverwahrer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verwahrer, der auf der Grundlage des DepotG in Sammelverwahrung genommene Wertpapiere für den jeweiligen Hinterleger (Hinterlegung) hält und diesem Miteigentum nach Bruchteilen verschafft.

    Vgl. auch Depotgesetz, Wertpapiersammelbank, Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.

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