Sammelverwahrer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verwahrer, der auf der Grundlage des DepotG in Sammelverwahrung genommene Wertpapiere für den jeweiligen Hinterleger (Hinterlegung) hält und diesem Miteigentum nach Bruchteilen verschafft.
Vgl. auch Depotgesetz, Wertpapiersammelbank, Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
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