Übergabevertrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung (Vertrag), durch die regelmäßig etwa Eltern ihr Vermögen, v.a. ggf. ihren Betrieb oder ihre Grundstücke, im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge (Kinder, Enkel) übertragen. Kennzeichnend für einen Übergabevertrag ist insbesondere, dass sich der Übergeber zumeist die Leistung eines ausreichenden Lebensunterhalts (Altenteil, Leibrente) ausbedingt und zudem für nicht bedachte Abkömmlinge Ausgleichszahlungen festlegt. Der Übernehmer soll jedoch zumindest teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten, so dass auch (einkommen- bzw. schenkung)steuerlich von einer Schenkung unter Auflagen oder einer gemischten Schenkung auszugehen ist (Einkommensteuer [ESt], Erbschaft- und Schenkungsteuer).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erbbaugrundbuch
Faustpfandrecht
Formvorschriften
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamthandsvermögen
Nachlasskonto
Raumsicherungsübereignung
Recht
Sachen
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stiftung des öffentlichen Rechts
Treuhand
Unternehmensrechtsformen
Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers
Vertrag zu Lasten Dritter
bewegliche Sachen
gesetzlicher Vertreter
wesentliche Bestandteile
öffentliche Beglaubigung
eingehend
Übergabevertrag
ausgehend
eingehend
Übergabevertrag
ausgehend