Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Vereinigung von in Deutschland ansässigen Auslandsbanken mit Sitz in Frankfurt a.M.
2. Mitglieder: ausländische Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute, die in Deutschland durch Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen, Repräsentanzen oder aufgrund des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs tätig sind.
3. Aufgaben: Interessenvertretung in besonderen grenzüberschreitenden, auslandsbank- oder auslandsfondsspezifischen Fragestellungen gegenüber Gesetzgeber und Behörden, der EU und supranationalen Institutionen, Ansprechpartner der Politik und Zusammenarbeit mit vergleichbaren Organisationen auf EU-Ebene und in Drittstaaten.
Weitere Informationen unter www.vab.de.
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