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Großbanken

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Nach der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank werden die Deutsche Bank AG, die Commerzbank AG und seit 1999 die UniCreditbank AG (vormals Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) sowie seit 2004 die Deutsche Postbank AG zu den Großbanken gerechnet. Sie sind eine Bankengruppe innerhalb der Kreditbanken.

    2. Entstehung: Die Gründung der Großbanken geht auf die Jahre 1870 bis 1873 zurück, als zunehmend große Industrie-, Handels- und Verkehrsbetriebe entstanden und die Finanzkraft der Privatbankiers nicht ausreichte, den zunehmenden Kapitalbedarf großer Unternehmen zu decken. Die Aktienbanken ermöglichten aufgrund ihrer breiten Eigenkapitalbasis die Bereitstellung der benötigten hohen Kredite. Nach dem Zweiten Weltkrieg führte in Westdeutschland die Dezentralisierung der Großbanken zu 33 Nachfolgeinstituten. Die Dezentralisierung wurde 1957/1958 mit der Fusion der Nachfolgeinstitute rückgängig gemacht.

    3. Rechtsform: Die Großbanken werden als Aktiengesellschaften geführt. Da es sich um börsennotierte Publikumsgesellschaften handelt, sind Eigenkapitalgeberfunktion und Unternehmerfunktion getrennt. Die Großbanken verfolgen das erwerbswirtschaftliche Prinzip. Sie müssen den Dividendenerwartungen der Aktionäre Rechnung tragen und durch Gewinnthesaurierung das für die bankaufsichtlichen Strukturnormen bedeutsame regulatorische Eigenkapital der Kreditinstitute stärken. Als Publikumsgesellschaften haben sie gegenüber nicht börsennotierten Banken den Vorteil, durch Kapitalerhöhungen das Eigenkapital den wachsenden Anforderungen anpassen zu können.

    4. Geschäftsstruktur: Die Großbanken betreiben als Universalbanken nahezu alle Bankleistungen, ohne sich auf spezielle Kundengruppen zu beschränken. Im Wertpapiergeschäft haben die Großbanken eine dominierende Rolle. Über Beteiligungen an Bausparkassen, Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und Wagnisfinanzierungsgesellschaften bieten Großbanken zudem weitere Finanzdienstleistungen an. Mit Einbeziehung in ihre Konzerne (im Wege der Gründung oder der Beteiligung) oder durch Kooperation (z.B. in Form des wechselseitigen Vertriebs der Produkte) werden Großbanken zu Allfinanzunternehmen (Allfinanz). Großbanken sind auch an Teilzahlungskreditinstituten (Teilzahlungskredit), Realkreditinstituten, Absatzfinanzierungsinstituten und Leasinggesellschaften (Leasing) beteiligt. Sie haben Tochterinstitute im Ausland gegründet (ausländische Tochtergesellschaften) und sind dort durch Niederlassungen (ausländische Filialen, ausländische Zweigstellen) sowie durch Repräsentanzen vertreten. Aufgrund eines üblicherweise weit verzweigten Filialnetzes in der Bundesrepublik Deutschland spielen die Großbanken in der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Sammlung von Einlagen und der Nutzenziehung aus der Kreditschöpfung (Geldschöpfung) eine bedeutende Rolle.

    5. Verbandszugehörigkeit: Die Großbanken sind (mittelbar über Regionalverbände) im Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB), Köln, zusammengeschlossen (Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft).

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