Vereinbarung über das Eurocheque-System
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft geschlossenes Abkommen über die Ausgabe von eurocheque-Karten an Kunden jedes Kreditinstituts, das der Vereinbarung beitritt. Dieses 2001 ausgelaufene Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sah vor, dass mit den Kunden einheitliche Bedingungen für ec-Karten zu vereinbaren waren.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts
Besserungsschein
Depot A
Dokumentenakkreditiv
Dokumenteninkasso
Grandfathering
Grundbuch
Kerninflation
Konnossement
Konnossement, Arten
MaComp
Negoziierung
Quantitative Easing
Selbstorganschaft
Tapering
Umsatzsteuer bei Kreditinstituten
Zahlungsbedingungen im Außenhandel
akzessorische Kreditsicherheit
taper tantrum
öffentliches Register
eingehend
Vereinbarung über das Eurocheque-System
ausgehend