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Währung
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1. Geldeinheit (Währungseinheit) eines bestimmten Währungsgebietes, z.B. Deutsche Mark, Euro.
2. Geldordnung (Währungsordnung, Geldverfassung) eines Währungsgebietes, die auf einer bestimmten Geldeinheit (Währungseinheit) aufgebaut ist, z.B. Euro-Währung. Die Geldordnung kann der Staat kraft seiner Währungshoheit autonom regeln. Diese Befugnis steht in Deutschland nach Art. 73 I Nr. 4 GG dem Bund als ausschließliches Gesetzgebungsrecht zu (Regelung der Münzhoheit, des Notenausgabemonopols). Mit dem Übergang in die Endstufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ist die Währungshoheit für die teilnehmenden Länder am 1.1.1999 auf die Europäische Gemeinschaft (Europäische Union [EU]) übergegangen. Von der Geldordnung ist das Geldsystem zu unterscheiden; Geldsysteme sind Metallwährungen oder Papierwährungen.– Zur Kennzeichnung der wirtschaftlichen Bedeutung einer Währung werden die Begriffe Transaktionswährung, Anlagewährung (Denominationswährung), Reservewährung und Leitwährung verwendet. Von Transaktions- (oder auch Vehikel)währung wird z.B. im Devisenhandel gesprochen, wenn eine von allen Partnern akzeptierte Währung zwischengeschaltet wird (früher das Pfund Sterling, heute in erster Linie der US-Dollar sowie der Euro). Als Anlagewährung wird im internationalen Wirtschaftsverkehr eine Währung bezeichnet, die aufgrund der Wirtschaftspolitik des betreffenden Landes als besonders wertbeständig gilt (Währung von Hartwährungsländern, sog. Hartwährungen). Reservewährungen sind solche, die von Zentralbanken anderer Länder zur Haltung von internationaler Liquidität (Währungsreserven) verwendet werden. Als Leitwährung bezeichnet man eine Währung, die für einen regional begrenzten Raum oder weltweit im Rahmen der Internationalen Währungsordnung eine dominierende Rolle spielt, wie der US-Dollar.
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