Notenausgabemonopol
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Notenprivileg; ausschließliche Befugnis der Zentralbank zur Ausgabe von Banknoten. Das Notenausgabemonopol in der Bundesrepublik Deutschland hat nach § 14 BBankG die Deutsche Bundesbank. Das Emissionsrecht für Münzen (Münzregal) liegt beim Bund. Von 1948 bis 1957 stand der Bank deutscher Länder das Notenausgabemonopol zu (und bis 1950 auch das Emissionsrecht für Münzen). Seit 1.1.1999 verfügt die Europäischen Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euro-Währungsgebietes (Eurosystem; Banknoten im ESZB) zu genehmigen. Die EZB ist darüber hinaus nach Art. 128 I AEUV im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion neben den nationalen Zentralbanken (NZB) direkt zur Ausgabe von Banknoten berechtigt.