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Revision von Zahler vom 05.03.2020 - 11:58
Zahler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Zahler (Payer) i.S. des ZAG ist jede natürliche oder juristische Person, die mit oder ohne Zahlungskonto die Ausführung eines Zahlungsauftrags gestattet oder erteilt (§ 1 XV ZAG).
2. Generell Vertragspartner in einem Couponswap, der den Swapsatz an den Empfänger (Receiver) zahlt und dafür den variablen Zinssatz erhält.
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