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Lastschriftgeschäft

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zahlungsdienst nach § 1 I 2 Nr. 3a ZAG, der die Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften umfasst, Unterfall des Zahlungsgeschäfts.

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