AT-Angestellter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Member of the Exempt Staff, Exempt Employee; Abk. für außertarifliche Angestellte; überwiegend solche Personen, für die Bestimmungen der Tarifverträge keine unmittelbare Gültigkeit haben. AT-Angestellte erhalten für die Ausübung einer über die tarifliche Höchstgruppe hinausgehenden Tätigkeit eine dementsprechend höhere Vergütung (für die konkrete Vergütungshöhe ist die jeweilige Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend). AT-Angestellte sind Arbeitnehmer i.S.d. § 5 I BetrVG, sie fallen in vollem Umfang unter das BetrVG und andere arbeitsrechtliche Schutzgesetze. Insoweit unterscheiden sie sich von leitenden Angestellten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
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Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag
Cafeteria-System
Chartered Financial Analyst (CFA)
Mitbestimmungsgesetz 1976
Patensystem
Personalarbeit
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Tarifvertrag
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