Ausschließlichkeitserklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausschließlichkeitsklausel; Nebenbestimmung eines Kreditvertrags mit Firmenkunden, welche den Kreditnehmer verpflichtet, nur bei dem kreditgebenden Institut Konten zu unterhalten und sämtliche Bankgeschäfte über die betreffende Bank abzuwickeln. Die Bank möchte sich dadurch u.a. bessere und umfassendere Einblicke in die Geschäftstätigkeit und -abwicklung des Kunden verschaffen. Ein Verstoß gegen die Ausschließlichkeitserklärung berechtigt das Kreditinstitut üblicherweise zur Kündigung des Darlehens.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
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