bankavalierter Wechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
mit Wechselbürgschaft (Aval) einer Bank versehener Wechsel, womit diese die wechselrechtliche Haftung für die Einlösung des Wechsels übernimmt (Art. 32 WG). Bei der Vereinbarung „Dokumente gegen Akzept“ (Dokumenteninkasso) wird zumeist im Inkassoauftrag des Exporteurs nicht nur die Weisung erteilt, die Dokumente nur gegen Akzeptierung einer auf den Importeur gezogenen Tratte auszuhändigen, sondern auch die Anforderung gestellt, dass dieser Wechsel bankavaliert sein muss. In solchen Fällen muss eindeutig geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn der Bezogene die Akzeptleistung verweigert oder bei Fälligkeit sein Akzept nicht einlöst.
Die Avalprovision schuldet der Importeur.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
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