Blankokredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ungedeckter Kredit; Kredit, für den keine Kreditsicherheiten gestellt werden, sondern der ausschließlich aufgrund der Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers vergeben wird. Unabhängig davon haftet der Kreditnehmer aber mit seinem gesamten Vermögen. Dem Kreditinstitut haften insbesondere Sachen, die in seinem Besitz sind (AGB-Pfandrecht). Nach Nr. 13 AGB Banken bzw. Nr. 22 AGB Sparkassen hat das Kreditinstitut dem Kunden gegenüber jederzeit Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten.
Dispositionskredite sind regelmäßig Blankokredite.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
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