Dauerauftragssparen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sparen per Dauerauftrag. Der Kunde vereinbart mit dem Kreditinstitut eine wiederkehrende Sparrate, die zu festgelegten Terminen (z.B. monatlich oder vierteljährlich) per Dauerauftrag von seinem Girokonto abgebucht und einem Sparkonto gutgeschrieben wird. Für die Sparrate kann von vornherein eine turnusmäßige Steigerungsrate (z.B. in Höhe des Inflationsausgleichs) festgelegt werden (sog. Dynamisierung der Sparrate, dynamischer Spar-Dauerauftrag). Häufig mit einem Bonus versehen.
Vgl. auch Bonus-Sparen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankschuldverschreibung
Cum-cum-Geschäfte
Cum-ex-Geschäfte
Einlagen
Geldmarkt
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Liquiditätsmanagement
Masterfonds
Sichteinlage
Sichtguthaben
Sparbrief
Sparkonto
Sparurkunde, Verlust
Termineinlage
Versicherungssparen
Vorschusszinsen
schädliche Verwendung
vermögenswirksames Sparen
vorzeitige Verfügung bei Sparkonten
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