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Factoring, Funktionen des Factors

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Die Dienstleistungsfunktion (Servicefunktion) des Factors kann die Debitorenbuchhaltung, das Mahn- und Inkassowesen sowie Beratungsleistungen umfassen. So kann vereinbart sein, dass der Factor täglich Informationen über Kontenbewegungen, Skonti und sonstige Abzüge liefert, monatlich zusätzlich die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer [USt]) ermittelt und eine Offene-Posten-Liste erstellt. Als beratender Service kommen die Analyse von Absatzmärkten, Umsatzstatistiken und -auswertungen infrage. Dieses Angebot wird v.a. von mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommen. Die Gebühren für die Dienstleistungsfunktion betragen i.Allg. 0,5 bis 4 Prozent vom Umsatz. Ihre Höhe ist abhängig vom Gesamtumsatz, dem Durchschnittsbetrag der Rechnungen, der durchschnittlichen Laufzeit der Forderungen, von der Zahl und der Fluktuation der Kunden, von der Anzahl der versandten Rechnungen, vom Ausmaß der Rücksendungen und Mängelrügen, vom Zahlungsverhalten der Drittschuldner und von der Art und dem Umfang zusätzlicher Arbeiten.

    2. Die Finanzierungsfunktion kann vom Factor in zwei Formen betrieben werden:
    a) Beim Fälligkeitsfactoring erfolgt der bündelweise Ankauf der Forderungen zum durchschnittlichen Fälligkeitstag. Zu diesem Zeitpunkt werden 80 bis 90 Prozent der Rechnungsbeträge zur Verfügung gestellt. Die restlichen 10 bis 20 Prozent werden einem Sperrkonto des Klienten gutgeschrieben, womit der Factor sich gegen Mängelrügen, Warenrückgaben bzw. vom Drittschuldner genutzte Skonti und Boni absichert (Rückbelastungsrecht). Der verbleibende Sperrbetrag wird nach Forderungseingang bzw. wenn die Zahlungsunfähigkeit des Kunden feststeht (Eintritt des Delkrederefalls) überwiesen. Diese „unechte Finanzierungsfunktion“ wählt ein Klient, wenn er über ausreichende Liquidität verfügt und es ihm v.a. auf die Dienstleistungs- und Delkrederefunktion ankommt.
    b) Beim Vorfälligkeitsfactoring werden vom Factor die Rechnungsbeträge (abzüglich 10 bis 20 Prozent) dem Klienten unmittelbar nach Erstellung der Rechnungen bereitgestellt, also bis zum Fälligkeitstag bevorschusst, was die eigentliche Finanzierungsfunktion des Factors ausmacht. Die Bevorschussung beschränkt sich vornehmlich auf Forderungen mit Laufzeiten von nicht mehr als drei Monaten. Die Kapitalkosten für die Bevorschussung liegen etwa in Höhe der Zinsen für Kontokorrentkredite und sind vom Tag der Inanspruchnahme des Vorschusses bis zum Zahlungseingang bzw. zum Eintritt des Delkrederefalls zu bezahlen.

    3. Bei Übernahme der Delkrederefunktion hat der Factor das Ausfallrisiko zu 100 Prozent zu tragen. Im Gegensatz zum Factoring deckt eine Kreditversicherung [Delkredereversicherung] den Ausfall nur in einer im Vertrag festgelegten Höhe ab [Selbstbeteiligung]. Der Delkrederefall gilt als eingetreten, wenn nach Ablauf einer Karenzzeit, die i.d.R. 90 bis 120 Tage beträgt, der Drittschuldner seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt. Die zwangsweise Geltendmachung notleidender Forderungen ist Aufgabe des Factors. Im Factoringvertrag wird vereinbart, dass alle oder zumindest geschlossene Forderungsgesamtheiten zum Kauf angeboten werden, nicht dagegen nur die „schlechten Risiken“. Der Übernahme der Forderung geht eine bonitätsmäßige Überprüfung des Drittschuldners durch den Factor voraus. Bei negativer Einschätzung der Bonität erfolgt kein Ankauf und damit auch keine Bevorschussung der Forderung; ggf. wird jedoch deren Einzug treuhänderisch übernommen. Um das Ausfallwagnis im Einzelfall zu begrenzen, vereinbart der Factor mit dem Klienten für jeden Drittschuldner einen Höchstbetrag der jeweils anzukaufenden Forderungen (Limit). Oft wird nach einer gewissen Übergangsphase unechtes in echtes Factoring übergeleitet, da der Factor mit der Durchführung des Inkasso- und Mahnwesens sich zunächst einen Einblick in die Risikostruktur der Forderungen verschaffen will. Die Gebühren für die Delkrederefunktion betragen i.Allg. 0,75 bis 1,5 Prozent vom Umsatz und sind abhängig von der Bonität der Drittschuldner, deren Zahlungsmoral, dem Anteil der dubiosen Forderungen am Gesamtumsatz und der Risikostreuung der Drittschuldner nach Größe und Branche.

    Vgl. auch Factoring.

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