Falschgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach der Begriffsbestimmung in § 36 I BBankG nachgemachte oder verfälschte Banknoten oder Münzen (Falsifikate). Für den Umgang mit Falschgeld gelten die Regelungen des Strafrechts über Geld- und Wertzeichenfälschung.
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