Freizeichnungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach ihr Verwender Risiken aus der Geschäftsbeziehung auf den Vertrags-Partner abwälzt oder seine vertragliche Haftung in gewissem Umfang beschränkt. Derartige Regelungen sind nur nach Maßgabe der §§ 307-309 BGB zulässig und wirksam (Haftung der Kreditinstitute; Fälschungsrisiko der Banken; Sphärentheorie).
Die Angstklausel im Wechselrecht (Wechsel, Ausstellung) ist ebenfalls eine Freizeichnungsklausel.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankgeheimnis, Schutz
Bankrecht
Bankvollmacht
Beratungspflichten der Banken
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System)
Sphärentheorie
Tod des Bankkunden
Zahlungsauthentifizierungsinstrument
Zahlungsautorisierung
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
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