Hypothekenregister
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früher von einer privaten Hypothekenbank bzw. von öffentlich-rechtlichen Pfandbriefinstituten (öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten, Landesbanken/Girozentralen) zu führendes Register, in das die zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe bzw. Pfandbriefe verwendeten Hypotheken und Grundschulden sowie sonstige als ordentliche Deckung verwendete Werte einzutragen waren (Pfandbriefdeckung); abgelöst durch Deckungsregister nach § 5 PfandBG.
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