Insolvenztabelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Insolvenzverwalter geführtes Verzeichnis, zu dem Insolvenzforderungen innerhalb einer vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss festgesetzten Anmeldefrist (zwei Wochen bis drei Monate) angemeldet werden (§§ 28, 174 InsO). Im Prüfungstermin werden die einzelnen Forderungen überprüft und ggf. anerkannt und damit für das Insolvenzverfahren endgültig festgestellt (§§ 176, 178 InsO). Ein beglaubigter Auszug aus der Insolvenztabelle ist ein Vollstreckungstitel (§ 201 II InsO). Ein Gläubiger, dessen Forderungen vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder einem anderen Gläubiger bestritten werden, kann diese im Wege der Feststellungsklage außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen (§§ 179–184 InsO).
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Interne Verweise
Drittschuldnererklärung
Insolvenz
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
Insolvenzverwalter
Massearmut
Masseverbindlichkeiten
Pfändung in Bankkonten
Pfändung von Geldforderungen
Pfändung von Grundpfandrechten
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
Vollstreckungstitel
Vorpfändung
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
geringstes Gebot
inkongruente Deckung
eingehend
Insolvenztabelle
ausgehend