Internationale Handelskammer
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
International Chamber of Commerce (ICC); 1919 gegründete privatrechtliche Institution mit Sitz in Paris. Ihre Mitglieder (über 7.000) aus mehr als 120 Staaten (Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Einzel-Personen) sind in Landesgruppen, Fachkommissionen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen organisiert.
Hauptaufgaben sind: (1) Vertretung der Wirtschaft auf internationaler Ebene bei der UNO und deren Sonderorganisationen sowie bei anderen Internationalen Organisationen, etwa bei der WTO (Welthandelsorganisation) und der Europäischen Union (EU). (2) Unterstützung des Welthandels und internationaler Investitionen auf der Basis eines freien und ausgewogenen Wettbewerbs. (3) Vereinheitlichung und Förderung der Handelspraxis und -begriffe. Ergebnisse ihrer Tätigkeiten sind z.B. die Incoterms, die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive, die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi. (4) Organisation von Konferenzen und Kolloquien zu Fragen von Bedeutung für die internationale Wirtschaft, die häufig in internationale Abkommen und Verträge einmünden (z.B. Vereinheitlichung des Scheck- und Wechselrechts, Doppelbesteuerung, Wettbewerbsfragen, Auslandsinvestitionen). Große Bedeutung im Rahmen der Internationalen Handelskammer hat die von ihr organisierte private internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Daneben werden „Büros” zur Bekämpfung der Markenpiraterie und anderer internationaler Wirtschaftskriminalität tätig.
Weitere Informationen unter www.iccwbo.org.