Direkt zum Inhalt

Kontokorrentzinsen

Definition: Was ist "Kontokorrentzinsen"?

Zinsen aus Kontokorrentkrediten sind regelmäßig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Darlehensaufnahme betrieblich veranlasst ist. Es existieren jedoch Sonderregelungen bei Überentnahmen.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kontokorrentkredite.

    2. Private Veranlassung: Hängt die Kreditgewährung mit der Finanzierung von Privatausgaben zusammen, können die Zinsen nicht steuerlich gelten gemacht werden.

    3. Betriebliche Veranlassung:
    a) Grundlagen: Schuldzinsen sind allgemein als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Darlehensaufnahme betrieblich veranlasst ist, auch bei der Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten.
    b) Sonderregelung bei Überentnahmen: Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde der Abzug von Schuldzinsen im § 4 IVa EStG grundlegend geändert. Die neuen Regelungen gelten für Schuldzinsen, die nach dem 31.12.1998 wirtschaftlich entstehen. § 4 IVa EStG beachtet grundsätzlich das Prinzip der Finanzierungsfreiheit, schränkt aber Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich privater Schuldzinsen im Sinne einer Überentnahmeregelung ein. Schuldzinsen, die durch die Entnahme von Eigenkapital (Gewinn und Einlagen) und deren Ersetzung durch Fremdkapital entstehen, sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie fallen erst dann unter das Betriebsausgabenabzugsverbot, wenn eine Überentnahme i.S. des § 4 IVa EStG vorliegt, d.h. wenn in einem Wirtschaftsjahr mehr als die Summe aus dem Gewinn und den Einlagen entnommen wird. In diesem Fall wird unterstellt, dass der Unternehmer betriebliches Fremdkapital für private Zwecke entnommen hat. Die auf den Betrag einer Überentnahme entfallenden Schuldzinsen dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Über- bzw. Unterentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre verringern bzw. erhöhen die steuerunschädlichen Entnahmemöglichkeiten im laufenden Wirtschaftsjahr. Verluste mindern im Ergebnis das Betriebsausgabenabzugspotenzial betrieblicher Schuldzinsen. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit sechs Prozent der für ein Wirtschaftsjahr ermittelten Bemessungsgrundlage (Summe aus aktueller Überentnahme und der Überentnahme aus Vorjahren, vermindert um die Unterentnahmen aus Vorjahren) angesetzt. Der sich ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 2.050 Euro verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr tatsächlich angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn (außerbilanziell) hinzuzurechnen. Nach § 4 IVa 6 EStG bleibt der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unberührt.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Kontokorrentzinsen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Kontokorrentzinsen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kontokorrentzinsen-59302 node59302 Kontokorrentzinsen node57328 Eigenkapital node59302->node57328 node57407 Einlagen node59302->node57407 node62682 Wirtschaftsgut node59302->node62682 node59300 Kontokorrentkredit node59302->node59300 node59292 Konto node62848 Zinsen node55404 Abschreibungen und Wertberichtigungen ... node55404->node59300 node70583 Borrowing-Base-Finanzierung node70583->node59300 node55702 Anzeigepflichten des Kreditinstituts ... node55702->node62682 node61590 Steuerbilanz und Handelsbilanz ... node61590->node62682 node62056 Umsatzsteuer bei Kreditinstituten node62056->node62682 node60428 Pauschalwertberichtigungen steuerliche Grundsätze node60428->node62682 node59773 Marktzinsmethode node59773->node57407 node59773->node59300 node59249 Konditionsbeitrag node59249->node57407 node61342 Sichtguthaben node61342->node57407 node57341 Eigenkapitalkosten node57341->node57328 node58919 Internal Ratings Based ... node58919->node57328 node62677 wirtschaftliches Eigenkapital node62677->node57328 node59089 Kalkulationszinsfuß node59089->node57328 node62955 Zwei-Konten-Modell node62955->node59302 node62955->node59292 node62955->node62848 node62955->node59300
    Mindmap Kontokorrentzinsen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kontokorrentzinsen-59302 node59302 Kontokorrentzinsen node57328 Eigenkapital node59302->node57328 node57407 Einlagen node59302->node57407 node62682 Wirtschaftsgut node59302->node62682 node59300 Kontokorrentkredit node59302->node59300 node62955 Zwei-Konten-Modell node62955->node59302

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete