Lastschriftinkasso
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lastschrifteinzug; Einzug der Gegenwerte der von Kunden bei einem Kreditinstitut zur Gutschrift eingereichten Lastschriften. Grundlage ist ein Inkassovertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag). Gutschriften für die Einreicher erfolgen Eingang vorbehalten (E. v.). Der Einzug von Lastschriften erfolgt heute zu 100 Prozent beleglos.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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Lastschriftinkasso
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eingehend
Lastschriftinkasso
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