Mobiliarpfandrecht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pfandrecht an einer beweglichen Sache, das entweder durch Verpfändungs-Vertrag (Vertragspfandrecht, Faustpfandrecht; vgl. §§ 1204 ff. BGB) oder durch Gesetz (gesetzliches Pfandrecht, § 1257 BGB) entsteht.
Sonderfall: Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen.
Gegensatz: Grundpfandrecht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erbbaugrundbuch
Faustpfandrecht
Formvorschriften
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamthandsvermögen
Nachlasskonto
Raumsicherungsübereignung
Recht
Sachen
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Stiftung des öffentlichen Rechts
Treuhand
Unternehmensrechtsformen
Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers
Vertrag zu Lasten Dritter
bewegliche Sachen
gesetzlicher Vertreter
wesentliche Bestandteile
öffentliche Beglaubigung
eingehend
Mobiliarpfandrecht
ausgehend