Notenbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bank, die das Recht zur Notenausgabe (Banknote) besitzt. Notenbanken waren ursprünglich private Banken. Unkontrollierte Geldschöpfung der Privatnotenbanken verursachte Funktionsstörungen des Geldwesens und führte zur Übertragung des Notenausgaberechts auf staatliche Zentralbanken, die damit i.d.R. ein Notenausgabemonopol (Notenprivileg) erhielten. Daher rührt auch die synonyme Verwendung des Begriffes Zentralnotenbank bzw. Zentralbank. Notenbanken sind z.B. die Europäische Zentralbank (EZB) und die Deutsche Bundesbank.
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