Direkt zum Inhalt

POS-Banking

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: bargeldloses Bezahlen an elektronischen Ladenkassen mittels Zahlungskarten (z.B. girocard-Karten, Kundenkarte von Kreditinstituten, Kreditkarte, GeldKarte), die auf Basis von Magnetstreifen- und/oder Chiptechnologie (Chipkarte) oder NFC (Near Field Communication) gestaltet sind. POS-Banking umfasst den Zahlungsvorgang des Zahlungspflichtigen an der Kasse des Verkäufers bzw. des Leistenden (Händler), den Autorisierungsvorgang und das Inkasso durch den Zahlungsempfänger. POS-Banking wird auch als „Elektronisches Zahlen an der Ladenkasse” bezeichnet (Electronic cash). In Abhängigkeit von der verwendeten Karte unterscheiden sich Zahlungsvorgang, Autorisierung und Inkasso.

    2. Zahlungsvorgang an der Kasse (POS-Terminal):
    a) Wird die girocard-Karte oder eine Kundenkarte eines Kreditinstituts verwendet, so muss sich der Karteninhaber durch Eingabe seiner persönlichen Geheimnummer (PIN) an dem POS-Terminal oder PIN-Pad legitimieren und den Zahlungsbetrag bestätigen. Es erfolgt eine Online-Autorisierung über die Autorisierungszentralen der Kreditwirtschaft.
    b) Wird eine Kreditkarte zum Bezahlen verwendet, so wird der Zahlungsvorgang von den Autorisierungsstellen der Kreditkarten-Emittenten überprüft. Die Legitimierung des Karteninhabers erfolgt dabei durch seine eigenhändige Unterschrift auf dem Leistungsbeleg.
    c) Bei Einsatz der GeldKarte erfolgt keine Legitimierung, da die GeldKarte wie Bargeld zu behandeln ist.

    3. Autorisierungsvorgang (online): Analog zur Autorisierung von Bargeldabhebungen bei Geldausgabeautomaten erfolgt die Autorisierung durch mehrere Prüfvorgänge (Kontrolle der Geheimzahl, Kontrolle der Echtheit der Karte, Kontrolle eventueller Sperren, Kontrolle der Einhaltung des Verfügungslimits). Ein Verfügungslimit wird z.B. den girocard-Karten-Inhabern für Abhebungen am Geldausgabeautomaten und für POS-Zahlungen insgesamt durch das Kreditinstitut eingeräumt. Entsprechende Regelungen gelten für Kundenkarten der Kreditinstitute bzw. für Kreditkarten. Entsprechend der von dem Kreditinstitut festgelegten Bonität des Karteninhabers werden Verfügungsbetrag und Anzahl der Tagestransaktionen in Verbindung mit der letzten POS-Verfügung geprüft.

    4. Autorisierungsvorgang (offline): Zur Vermeidung der Telekommunikationskosten, die dem Händler bei dem Autorisierungsvorgang durch die Online-Anfrage entstehen, kann der Händler gemäß zuvor getroffener Vereinbarung mit dem abwickelnden Kreditinstitut und dem Kreditkartenemittenten auf die Online-Autorisierung verzichten. Das POS-Terminal überprüft in diesem Fall nur die Echtheit der verwendeten Karte und speichert Zahlungsbetrag und Kartendaten (offline-Autorisierung). Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann mehrere offline-Zahlungsvorgänge an das abwickelnde Kreditinstitut übertragen.

    5. Inkassovorgang: Bei Zahlung mittels girocard-Karte, Kundenkarte von Kreditinstituten oder Kreditkarte wird der in der Kasse automatisch ermittelte Forderungsbetrag des Zahlungsempfängers beleglos über Datenfernübertragung oder über beleglosen Datenaustausch beim Zahlungspflichtigen eingezogen. Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers schreibt die an der Kasse erfassten Umsätze in einem Gesamtbetrag gut und zieht im Lastschrifteinzugsverfahren (Lastschriftverkehr) die einzelnen Rechnungsbeträge bei den Kreditinstituten der Zahlungspflichtigen ein. Bei Zahlung mit der GeldKarte wird der Zahlungsbetrag direkt von der wieder aufladbaren GeldKarte abgebucht. Der neue Saldo der GeldKarte wird von dem POS-Terminal angezeigt. Der Zahlungsempfänger erhält die GeldKarten-Umsätze in einer Summe von seinem abwickelnden Kreditinstitut gutgeschrieben. Die Belastung des Zahlungspflichtigen erfolgte bereits beim Kartenaufladevorgang.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "POS-Banking"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap POS-Banking Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/pos-banking-60575 node60575 POS-Banking node56046 Bargeld node60575->node56046 node58224 Geldkarte node60575->node58224 node56848 Datenfernübertragung (DFÜ) node60575->node56848 node57447 Electronic Cash node60575->node57447 node59403 Kreditkarte node60575->node59403 node57486 Emittent node57486->node59403 node58948 internationaler Zahlungsverkehr node58948->node59403 node60244 Onlinebanking node60244->node57447 node57464 Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) node62767 Zahlungsverkehr node62767->node56848 node57461 Elektronischer Zahlungsverkehr (EZV) node57461->node56848 node62023 Überweisung node62023->node56848 node70659 NFC node58649 Händlerkarte node58649->node58224 node57455 Elektronische Geldbörse node57455->node58224 node56248 bewegliche Sachen node56046->node56248 node58396 gesetzliche Zahlungsmittel node56046->node58396 node58224->node70659 node57447->node57464 node57447->node56848 node59403->node56046 node58440 Giralgeld node58440->node56046 node58440->node59403 node62277 Vermögen node62277->node56046
    Mindmap POS-Banking Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/pos-banking-60575 node60575 POS-Banking node56046 Bargeld node60575->node56046 node58224 Geldkarte node60575->node58224 node56848 Datenfernübertragung (DFÜ) node60575->node56848 node57447 Electronic Cash node60575->node57447 node59403 Kreditkarte node60575->node59403

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete