Scheckzahlung ins Ausland
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsweise für
a) Zahlungen in Länder, die den Scheck als gebräuchliches Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs kennen (z.B. USA, Kanada),
b) Zahlungen, die längere Überweisungslaufzeiten (Überweisung) beanspruchen, und
c) Zahlungen an Begünstigte, mit deren Kreditinstitut keine Kontoverbindung besteht. Bei Scheckzahlungen werden Orderschecks ausgestellt (Bankorderscheck), die durch das international übliche Kreuzen und den Zusatz „& Co.” zwischen den Linien als Verrechnungsschecks an den Begünstigten oder dessen Bank versendet werden. Grundlage für eine Scheckzahlung ist der Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Zahlungen ins Ausland, internationaler Zahlungsverkehr).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Scheckzahlung ins Ausland
ausgehend