Schiffsregister
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliches Register, in das ein Schiff mit seinen wesentlichen Merkmalen, sein(e) Eigentümer (Reeder), Schiffshypotheken sowie u.U. ein Nießbrauch an einem Schiff eingetragen werden. Nach dem Schiffsrechtegesetz (SchiffsRG) genießen Eintragungen im Schiffsregister wie Eintragungen im Grundbuch öffentlichen Glauben (§§ 15 - 17 SchiffsRG). Zu unterscheiden sind Binnen- und Seeschiffsregister.
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