selbstschuldnerische Bürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) verzichtet hat, § 773 I Nr. 1 BGB. Die Bürgschaft eines Kaufmanns ist regelmäßig selbstschuldnerisch, wenn sie für diese Person ein Handelsgeschäft ist, §§ 343, 349 HGB.
Gegensatz: Ausfallbürgschaft.
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