ständige Fazilitäten des ESZB
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1. Begriff: Teilbereich der Geldpolitik des ESZB, mit sowohl liquiditäts- als auch zinspolitischem Charakter.
2. Arten:
Spitzenrefinanzierungsfazilität zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs (Spitzenrefinanzierungsfazilität des ESZB);
Einlagefazilität zur Anlage von Übernacht-Liquidität (Einlagefazilität des ESZB).
3. Zugang zu den ständigen Fazilitäten des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) steht allen Instituten offen, die die allgemeinen Zulassungskriterien des ESZB erfüllen. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird über die nationalen Zentralbanken (NZB) entweder als Übernacht-Pensionsgeschäft oder als Übernacht-Pfandkredit angeboten. Das Liquiditätsvolumen, das sich Institute über die Spitzenrefinanzierungsfazilität beschaffen können, ist prinzipiell unbegrenzt - vorausgesetzt, dass im entsprechenden Umfang refinanzierungsfähige Sicherheiten gestellt werden können. Analog dazu besteht für die Einlagefazilität keine Obergrenze. Allerdings behält sich die Europäische Zentralbank (EZB) vor, die Bedingungen für die ständigen Fazilitäten jederzeit zu ändern bzw. diese ganz auszusetzen, falls sie dies geldpolitisch für geboten hält.