Stiftung Geld und Währung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M. Der in § 11 des Gesetzes vom 27.12.2000 (BGBl. I S. 2045) normierte Zweck der Stiftung ist, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung stabilen Geldes zu erhalten und zu fördern; hierzu unterstützt sie die wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Forschung insbesondere auf dem Gebiet des Geld- und Währungswesens. Das aus dem Nettoerlös der 1-DM-Goldmünzen bestehende anfängliche (und das durch Zuwendungen Dritter gemehrte) Stiftungsvermögen wird von der Deutschen Bundesbank verwaltet. Die Stiftung Geld und Währung leitet ein dreiköpfiger Vorstand, dieser unterliegt der Überwachung durch einen überwiegend seitens der Bundesbank bestellten Stiftungsrat, der auch über alle grundsätzlichen Fragen entscheidet. Die Rechtsaufsicht über die Stiftung nimmt das Bundesfinanzministerium wahr.