Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (VDP)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Spitzenverband der Pfandbriefbanken, der die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie den Staat und seine Institutionen repräsentiert.
2. Mitglieder: über 40 Mitglieder.
3. Aufgaben: Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Pfandbriefbanken (inkl. der Öffentlichkeitsarbeit) sowie Unterstützung und Beratung der gesetzgebenden Körperschaften und Behörden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene in allen die Pfandbriefbanken betreffenden Angelegenheiten.
4. Sonstiges: Mitglied in nationalen, europäischen und internationalen Berufsverbänden.
Weitere Informationen unter www.pfandbrief.de.
Vgl. auch Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Absatzwerbung
Bank
Bankdienstleistung
Bankmarketing
Beziehungsmanagement
Diskonfirmationsparadigma
Kundenloyalität
Kundensegmentierung
Marketingstrategien
Marketingziele
Omnikanalbank
Preis- und Konditionenpolitik
Privatkunden
Produkt- und Sortimentspolitik
Social Media
Vertriebsmanagement
Vertriebssteuerung
Werbestrategie
absatzpolitische Instrumente
gewerbliche Kunden
eingehend
Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (VDP)
ausgehend
eingehend
Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (VDP)
ausgehend