Vollstreckungsbescheid
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf Antrag des Gläubigers einer Geldschuld (in inländischer Währung) ergangene Anordnung eines Amtsgerichts im Mahnverfahren, die einem Mahnbescheid folgt, wenn der Schuldner diesem nicht rechtzeitig widersprochen hat. Der Antrag muss binnen sechs Monaten nach der Zustellung des Mahnbescheids erfolgen, ansonsten entfällt dessen Wirkung (§ 701 ZPO). Legt der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch ein (§ 700 I i.V.m. § 339 I ZPO), entfaltet der Vollstreckungsbescheid dieselbe Wirkung - als Vollstreckungstitel Grundlage einer Zwangsvollstreckung - wie ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil.
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Interne Verweise
Drittschuldnererklärung
Insolvenz
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
Insolvenzverwalter
Massearmut
Masseverbindlichkeiten
Pfändung in Bankkonten
Pfändung von Geldforderungen
Pfändung von Grundpfandrechten
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
Vollstreckungstitel
Vorpfändung
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
geringstes Gebot
inkongruente Deckung
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Vollstreckungsbescheid
ausgehend
eingehend
Vollstreckungsbescheid
ausgehend