Wertberichtigung
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aufgrund des niedrigeren beizulegenden Werts (Handelsbilanz), des voraussichtlich dauerhaft niedrigeren Teilwerts (Steuerbilanz) oder eines abweichenden beizulegenden Zeitwerts anzusetzende Korrekturen des Bilanzansatzes von Aktiva. Wertberichtigungen können in der Buchführung direkt vom Aktivkonto oder indirekt über ein Wertberichtigungskonto erfasst werden. Wertberichtigungen auf Forderungen kommen als Einzelwertberichtigungen und als Pauschalwertberichtigungen vor (vgl. Übersicht "Wertberichtigungen – Zusammensetzung des Forderungsbestandes"). Bei Personenunternehmen kann bei der Wertberichtigung von Forderungen auch eine passivische Korrekturposition in der Bilanz (Delkredere) infrage kommen. In der Bankbilanz und generell in den Bilanzen von Kapitalgesellschaften sind die Wertberichtigungen aktivisch abzusetzen (Rechnungslegungsverordnung).
Einzelfälle: Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kredite, Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Wertpapiere.
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Interne Verweise
Wertberichtigung
- Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kredite
- Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Wertpapiere
- Bilanzanalyse, Analyse der Ertragslage
- Bilanzanalyse, Detail-Analyse der Vermögens- und Finanzlage
- bilanzielle Risikovorsorge der Kreditinstitute
- Delkredere
- Eigenmittel-Richtlinie
- Forderungen an Kreditinstitute
- Forderungen an Kunden
- Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute
- Kapitalflussrechnung
- Pauschalwertberichtigungen
- Prüfungsbericht
- Risikovorsorge
- RoI-Kennzahlenhierarchie
- Schuldscheindarlehen
- Shareholder Value
- stille Reserven der Kreditinstitute
- Wertpapiere des Anlagevermögens